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Neues Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen Drucken
(HCH) Seit 2009 gibt es für Kapitaleinkünfte von Privatpersonen die Abgeltungssteuer: Mit 25 % ist die Einkommensteuer auf Zinsen und ähnliche Einkünfte abgegolten. In vielen Fällen ist das eine Verbesserung gegenüber der Steuerbelastung bis 2008. Nachteile haben aber alle Steuerpflichtigen, denen Werbungskosten (z. B. Finanzierungszinsen) für ihre Zinseinkünfte entstehen:

Das Gesetz erlaubt zwar den Wechsel zum normalen Veranlagungsverfahren, verbietet aber zugleich den Abzug dieser Werbungskosten: Die tatsächliche Steuerbelastung auf den wirtschaftlichen Nettoertrag aus den Kapitaleinkünften kann daher viel höher sein und in Einzelfällen auch 100 % überschreiten. Nach Ansicht vieler Experten ist dieses Werbungskostenabzugsverbot ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.

Der Bund der Steuerzahler hat Anfang der Woche mitgeteilt, dass er nun ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster unterstützt. 

Wer durch die Neuregelung benachteiligt ist, sollte überlegen, ob er gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 Einspruch einlegt. Mit dem Hinweis auf das Musterverfahren lässt sich ggf. der Bescheid offen halten, bis diese Rechtsfrage geklärt ist.

Weitere Informationen von:

Christian Hecht
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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7. Juni 2010
 
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